Stuhlwaagen – eichfähig für das einfache Verwiegen von Patienten in Krankenhäusern oder Seniorenheimen
Stuhlwaagen werden auch Sitzwaagen genannt und gehören zu den medizinischen Waagen. Diese Waagentypen sind ideal zum Verwiegen von gehbehinderten und übergewichtigen Patienten. Stuhlwaagen sind perfekt für den Einsatz in Altenheimen oder in Krankenhäusern und oft eine gute Alternative zu den Personenstandwaagen. Ein Großteil dieser medizinischen Waagen verfügt über einen Wägebereich bis 250 kg. Die Wägezelle befindet sich direkt unter der Sitzfläche. Elektronische Sitzwaagen von Soehnle-Professional oder Kern & Sohn verfügen über eine große Sitzfläche sowie gepolsterte Armlehnen, damit kann ein komfortables Wägen gewährleistet werden. Ein weiterer Vorteil dieser Waagen ist die hohe Mobilität. Die meisten Sitzwaagen verfügen über 4 Räder und standardmäßig über einen internen Akku. Um ein sicheres Wiegen zu gewährleisten, verfügen alle medizinischen Stuhlwaagen über 2 Feststellbremsen. Viele dieser Waagentypen verfügen über eine BMI-Funktion, mit Hilfe dieser Funktion lässt sich der Body-Maß-Index ermitteln.
Um Patienten in Rollstühlen zu verwiegen, empfehlen wir die Verwendung einer digitalen Rollstuhlwaage. Rollstuhlwaagen haben den Vorteil gegenüber Sitzwaagen den Vorteil, dass sich hier der Patient samt Rollstuhl mit Hilfe einer Rampe auf die Waage bewegen lässt, lediglich ist es erforderlich die Tara abzuziehen.
Hinweis zur Eichung von Personenwaagen
Bei einer Verwendung in Krankenhäusern oder in Arztpraxen ist eine Eichung vorgeschrieben, eine Verwendung von ungeeichten Waagen wäre hier eine Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Die Herstellerersteichung muss beim Kauf immer gleich mitbestellt werden, eine nachträgliche Eichung ist dann nicht mehr möglich. Die Lieferzeit verlängert sich aufgrund der Eichung jedoch um ca. 5 Werkstage. Nach Ablauf des Eichintervalls kann die geeichte Personenwaage dann durch das zuständige Eichamt nachgeeicht werden. Allgemein gilt bei Verwendung in Kliniken, dass die Waage alle 4 Jahre nachgeeicht werden muss. Dieser Eichintervall gilt für Deutschland in anderen Ländern herrschen andere Eichfristen, z.B. in Österreich ist eine Eichung alle 2 Jahre erforderlich. Arztpraxen oder Seniorenheime brauchen die Waage nicht nacheichen lassen, in diesem Falle ist die Hersteller-Ersteichung unbegrenzt gültig, solange kein Siegel verletzt wird. Trotzdem empfehlen wir eine regelmäßige Wartung. Zudem müssen alle geeichten Messgeräte beim eichamt.de angemeldet werden, nach Absprache übernehmen wir dieses aber auch kostenlos für Sie.
Bei waagen-kaufen-mieten.de erhalten Sie eine große Auswahl an medizinischen Waagen. Aufgrund von 40 Jahren Erfahrung in der Wägetechnik stimmt neben dem Preis auch die Beratung.
Leider können wir leider keine Stuhlwaagen als Leihwaagen anbieten.