Rollstuhlwaagen für das bequeme Verwiegen
Diese Waagentypen sind speziell für das Verwiegen von Patienten im Rollstuhl ausgelegt. Elektronsiche Rollstuhlwaagen sind häufig in Seniorenzentren oder in Krankenhäusern zu finden. Ein Großteil der elektronischen Rollstuhlwaagen verfügen über einen Wägebereich von 300 kg. Um ein einfaches Verwiegen des Patienten zu gewährleisten verfügen die meisten von diesen Waagen eine Auffahrrampe und eine sehr flache Bauhöhe. Aufgrund der flachen Bauhöhe kann es allerdings schnell zu einem Kraftnebenschluss kommen, das heißt Fremdkörper können sich unter der Waage sammeln und das Gewicht verfälschen.
Alle Rollstuhlwaagen verfügen über eine sehr leichte Bauweise. Sie ähneln industriellen Niederplattformwaagen. Die flache Bauart wird durch die Bauweise der Wägezellen, in diesen Waagen sind sog. Planar-Beam Wägezelllen verbaut, ermöglicht. Diese Wägezellen sind zwar nicht robust wie eine Scherstab-Wägezelle verbrauchen lediglich nur sehr wenig Bauhöhe. Neben der geringen Bauhöhe und das geringe Eigengewicht sind Rollstuhlwaagen für eine mobile Verwendung gebaut. Um eine hohe Mobilität zu gewährleisten verfügen dieses medizinischen Waagen ein Haltegriff und zwei Transportrollen. Damit können Rollstuhlwaagen bei nicht Nutzung platzsparend verstaut werden.
Eine größere Variante der digitalen Rollstuhlwaagen ist die Kern MWS-L, diese Waage ist speziell für Transportliegen wie in allen Kliniken im Einsatz. Wie auch andere medizinische Waagen benötigen Rollstuhlwaagen ein Zulassung nach (DIN EN 13485 und 93/43/EWG).
Hinweise zu Eichung von Rollstuhlwaagen
In der EU ist bei Waagen mit Zweckbestimmung als Medizinprodukt die Eichung gesetzlich vorgeschrieben. Die Eichung muss durch den Hersteller (Kern & Sohn oder Soehnle-Professional) gleich mitbestellt werden, eine spätere Eichung bzw. Herstellerersteichung ist nicht mehr möglich. Zum Ende der ersten Eichfrist kann die Waage dann durch das zuständige Eichamt nachgeeicht werden. In Krankenhäuser ist es notwendig die Rollstuhlwaage alle 4 Jahre nacheichen zu lassen. Diese Eichfrist ist gültig für Deutschland in anderen europäischen Ländern wie Österreich ist notwendig die Nacheichung alle 2 Jahre zu wiederholen. Wird die medizinische Waage in Arztpraxen oder Seniorenheimen verwendet gilt die Herstellerersteichung unbegrenzt, soweit alle Eichsiegel unverletzt sind. Wir empfehlen neben der Eichung die Waagen regelmäßig prüfen zu lassen um eine Sicherheit für den Patienten zu garantieren. Zudem ist der Verwender auch gemäß dem Eichgesetzt dazu verpflichtet sicherzustellen das die Waage die zulässigen Toleranzen einhält, dieses kann von einer Waagenbaufirma sichergestellt werden oder durch eine eigene Prüfung mit einer Investition an Prüfgewichten. Laut dem Eichgesetzt §32 MessEG muss der Verwender die Waage innerhalb von 6 Wochen nach der Inbetriebnahme melden, gerne übernehmen wir dieses auch für Sie.
Wir verkaufen in unserem Rollstuhlwaagen von den baden-württembergischen Waagenherstellern Soehnle-Professional und Kern & Sohn. Selbstverständlich können wir Ihnen aber für andere Waagenhersteller wie ADE oder SECA ein Angebot zukommen lassen. Aufgrund von 40 Jahren Erfahrung in der Wägetechnik können wir bei waagen-kaufen-mieten.de Sie bestens beraten.