Babywaagen – auch in geeichter Ausführung, für den Einsatz im Krankenhaus und bei Kinderärzten für den optimalen Start ins Leben und im Kreissaal unverzichtbar
Babywaagen werden auch Säuglingswaagen genannt. Diese Waagen dienen dazu, die Gewichtszunahme des Kindes/Neugeborenen im Auge zu behalten und eignen sich ideal für das Wiegen von Neugeborenen und Kleinkindern. Mit Hilfe einer Säuglingswaage kann sichergestellt werden, ob sich das Kind in den ersten Wochen gesund entwickelt. Anwendungen für diese Waagen in Krankenhäusern, im Kreissaal, Apotheken, Kinderärzten, und privaten Haushalten. Diese Waagentypen verfügen meist über einen Wägebereich bis 15 Kg und einer Ablesbarkeit von 5 g. Um eine höhere Ablesbarkeit zu erhalten verfügen einige Babywaagen über einen Mehrbereich, wie z.B. die Kern MBB oder die Kern MBC15K2DM. Da diese Waagen speziell für Säuglinge und Neugeborene entwickelt wurden, ist die Wägebrücke eine spezielle ergonomisch geformte Schale, meist aus Kunststoff. Die Schale ist so geformt, dass ein Herausrutschen des Kindes verhindert wird. Selbstverständlich muss das Material höchste Hygieneanforderungen erfüllen und eine schnelle Reinigung muss gewährleistet sein. Wie auch alle anderen medizinischen Waagen verfügen auch Säuglingswaagen über eine spezielle Medizinzulassung, welche den Einsatz in der Heilkunde ermöglicht. Alle medizinischen Waagen benötigen eine Zulassung (DIN EN 13485 und 93/43/EWG).
Ein wichtiges Zubehör an Säuglingswaagen sind integrierte Größenmessstäbe, so kann beim Wägevorgang gleich die Größe des Kindes ermittelt werden. Für mobile Anwendungen lassen sich bei den meisten Säuglingswaagen Akkus nachrüsten. Ebenso verfügen die meisten Kern Babywaagen über eine Tragetasche als Zubehör, ideal für Hebammen. Ein weiteres Feature bei moderneren Säuglingswaagen ist die Hold-Funktion, so wird bei unruhig liegenden Patienten über Mittelwertbildung der Wert ermittelt und „eingefroren“.
Müssen Babywaagen geeicht werden?
Beim Einsatz in Krankenhäusern oder in Arztpraxen ist eine gesetzliche Eichung vorgeschrieben. Wie auch andere medizinische Waagen müssen Babywaagen alle 4 Jahre nachgeeicht werden, unabhängig von der Aufstellung in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In privaten Haushalten und Leihwaagen von Apothekern herrscht keine Eichplicht. Wie auch andere geeichte Waagen, müssen auch geeichte Babywaagen aufgrund der Meldepflicht (Mess- und Eichgesetz §32) beim Eichamt gemeldet werden. Die Meldung kann online auf www.eichamt.de erfolgen, bei geeichten Kern Waagen ist bereits ein vorgeschriebenes Formular anbei, dieses Formular muss nur noch mit der Adresse des Verwenders ausgefüllt werden und gefaxt werden. Gerne übernehmen wir die Anmeldung nach Rücksprache für Sie. In diesem Fall senden wir Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung die Bestätigung zu. Bei waagen-kaufen-mieten.de finden Sie eine große Auswahl an Babywaagen. Wir verfügen über einfache Babywaagen für den häuslichen Gebrauch, wie die Kern MBE20K10 bis zur geeichten Säuglingswaage für den Kreissaal. In unserem Waagenshop finden Sie elektronische Säuglingswaagen von Kern und Soehnle-Professional. Diese beiden deutschen und angesehene Hersteller verfügen über die Zulassung zur Herstellung medizinscher Produkte (DIN EN 13485 und 93/43/EWG). Sollten Sie ein Modell nicht in unserem Sortiment finden zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Auch wenn es um den Service von Babywaagen oder anderen medizinischen Waagen geht, sind wir ebenfalls der richtige Ansprechpartner. Reparaturen oder Nacheichungen von Waagen sind für unser Serviceteam kein Problem.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Säuglingswaagen leihweise anbieten können.