Medizinische Waagen / Medizinwaagen

Eine Medizinwaage funktioniert praktisch wie eine Industriewaage. Die Lastaufnahme funktioniert bei diesen Waagentyp über eine DMS-Wägezelle. Die Daten werden von einem Analog-Digitalwandler verarbeitet. Der grosse Unterschied bei einer medizinischen Waage zu einer Industriewaage ist, dass diese Waagen eine spezielle Zulassung haben. Diese spezielle medizinische Zulassung erhalten nur Waagen, die in der Hygiene und Materialanforderung alle Richtlinien erfüllen. Aus diesem Grund ist eine Verwendung von Industriewaagen in der Heilkunde nicht zulässig. Anwendungen für diese Waagen sind u.a. in Arztpraxen, Seniorenheimen, Apotheken, Krankenhäusern, Fitnessstudios, Ernährungsberatung u.v.m. Zu dieser Art gehören Stuhlwaagen (auch Sitzwaagen genannt), Rollstuhlwaagen, Babywaagen (auch Säuglingswaagen genannt), Adipositaswaagen, Bettenwaagen, Standwaagen. Medizinische Waagen sind unverzichtbare Helfer zur Ermittlung des Patientengewichtes, zudem verfügen ein Grossteil aller Medizinwaagen eine BMI-Funktion (Bodymassindex oder auch Körpermasszahl. Der Bodymassindex ist eine Bewertung des Körpergewichtes zur Körpergrösse. Anhand des Bodymass—Index kann dies unterteilt werden in Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht und Adipositasgewicht. Zur Bestimmung der Körpergrösse verfügen einige Standwaagen bereits einen eingebauten Höhenmessstab, oder dieser ist unter Zubehör zu finden. Viele medizinische Waagen insbesondere Sitzwaagen haben bereits einen internen Akku oder ist als Zubehör zu finden. Auch über das entsprechende Zubehör beraten wir Sie gerne.

Muss eine medizinische Waage geeicht sein?
In der Heilkunde ist eine gesetzliche Eichung vorgeschrieben. D.h. alle Waagen die in Krankenhäusern, Arztpraxen betrieben werden, müssen geeicht sein. Bei Verwendung in Fitnesstudios oder im privaten Gebrauch ist eine Eichung nicht unbedingt erforderlich. Die Eichung bzw. Herstellerersteichung muss beim Kauf einer Waage gleich mitbestellt werden. Eine nachträgliche Ersteichung ist nicht möglich. Zudem muss eine neue geeichte Waage lt. der Eichverordnung innerhalb von 6 Wochen gemeldet werden. Die Anmeldung kann mittels Fax oder beim Eichamt.de durchgeführt werden. Auf Wunsch nehmen wir auch gerne die Anmeldung beim Eichamt für Sie vor. Die Nacheichung kann dann durch das zuständige Eichamt durchgeführt werden. Unser Serviceteam übernimmt auch gerne die Vorstellung zur Nacheichung. Sprechen Sie uns einfach an. Weitere Informationen rund um die Eichpflicht von Waagen finden Sie auf unserer Hauptseite unter: http://www.waegetechnik-nord.de/service-infos/eichpflicht.html

Wie oft muss eine medizinische Waage nachgeeicht werden?
Die Dauer des gültigen Eichintervalls hängt vom Waagentyp und Art des Verwenders ab. Bei einer Anwendung in Kliniken beträgt die Eichgültigkeit 4 Jahre, abgesehen von Bettenwaagen diese müssen alle 2 Jahre nachgeeicht werden. Bei medizinischen Waagen in Arztpraxen oder Seniorenheimen ist die Herstellerersteichung unbefristet gültig, d.H. diese Waagen müssen nicht nachgeeicht werden. Wird jedoch das Eichsiegel zerstört ist die Eichung ebenfalls erloschen und eine Nacheichung erforderlich. Unabhängig von der Eichgültigkeit empfehlen wir eine regelmässige Prüfung der Waage um das Risiko von falschen Gewichtswerten zu minimieren. Zudem ist der Betreiber der Waagen verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der Waage gemäss der Eichverordnung. Dieses lässt sich am besten mit einer regelmässigen Wartung sicherstellen. Auch bei Wartungen von Waagen ist die Firma Wägetechnik Nord der richtige Ansprechpartner.

Bei Waagen-kaufen-mieten.de erhalten Sie eine grosse Auswahl an medizischen Waagen. Aufgrund von 40 Jahren Erfahrung in der Wägetechnik erhalten Sie bei uns ebenfalls die beste Beratung. Folgende Hersteller haben wir im Programm: Soehnle-Professional, Kern&Sohn, Adam Equipment u.v.m. Sollten Sie eine Waage die Sie suchen nicht bei uns finden, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

Hinweis: Aufgrund von Platzgründen können wir leider keine medizinischen Waagen ab 2016 als Leihwaage anbieten.

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